Ägyptische Landschildkröte, Testudo kleinmanni, – © Basim Rabia

Rivalan - 2007 - 01

Rivalan, P., V. Delmas, E. Angulo, L. S. Bull, R. J. Hall, F. Courchamp, A. M. Rosser & N. Leader-Williams (2007): Can bans stimulate wildlife trade? Proactive management of trade in endangered wildlife makes more sense than last-minute bans that can themselves increase trading activity. – Nature 447(7144): 529-530.

Können Verbote den Handel mit Wildtieren steigern? Vorbeugendes Management des Handels mit gefährdeten Wildtieren ergibt mehr Sinn als Verbote in letzter Minute, die ihrerseits dazu führen, dass die Handelsaktivitäten zunehmen.

DOI: 10.1038/447529a ➚

Ägyptische Landschildkröte, Testudo kleinmanni, – © Basim Rabia
Ägyptische Landschildkröte,
Testudo kleinmanni,
© Basim Rabia

Dieser Kommentar, der im Hinblick auf die am 3. Juni 2007 beginnende CITES-Konferenz in Den Haag abzielt, hat kein Abstract deshalb hier eine kurze Zusammenfassung.

Die Autoren beschreiben, dass rund ein Drittel der weltweit bekannten Vogel- und Säugerarten bedroht sind. Hinzukommen ca. 1000 Baumarten, die vor dem Aussterben stehen, und 75 % der gehandelten Fischarten leiden unter massiver Überfischung. Dennoch muss man auch sehen, dass weltweit ca. 200 Millionen Menschen vom Tierhandel in der einen oder anderen Form leben, wobei die meisten dieser Menschen in den ärmsten Ländern der Welt beheimatet sind. Somit wäre ein kontrollierter, nachhaltiger Handel mit diesen natürlichen Ressourcen fast schon überlebenswichtig für das Wohlergehen humaner und ökologischer Gemeinschaften. Vor diesem Hintergrund werfen die Autoren die Frage auf, ob wir es im 21. Jahrhundert überhaupt schaffen können, einen Wandel herbeizuführen, der beidem, dem Wohl dieser Menschen und der Arterhaltung dient.
Im Weiteren wird beschrieben, nach welchen Richtlinien CITES seit 1975 effektiv arbeitet und dass immerhin 171 Unterzeichnerstaaten dazu beitragen. Ebenso wird dargelegt, wie CITES für etwa 33.600 Spezies (ca. 800 Anhang I; 32,500 Anhang II und etwa 300 Anhang III) den Handel reguliert. Allerdings, und das ist das eigentliche Anliegen der Autoren, zeigen sie auch, dass die Vorgehensweise dieser großen globalen Organisation wohl unbeabsichtigt mittlerweile zahlreiche Arten noch stärker gefährdet. Ein Grund ist, dass nicht alle Länder die Handelsverbote effektiv durchsetzen bzw. kontrollieren können.
Seit 1985 gibt es nun schon Einwände, dass die Listung einer Art bei CITES deren Wert erhöht und damit auch den Wert für Händler steigert. Allerdings gab es bislang dazu keine belegbaren Daten. Die Autoren machten sich also nun erstmals die Mühe, die verfügbaren Daten der offiziell zwischen 1980 und 2003 gehandelten Arten des Anhangs II zu erfassen, die während dieser Zeit in Anhang I höher gestuft wurden. Dabei berücksichtigten sie die generelle bürokratische Praxis, dass es etwa 240 bis 420 Tage dauert, bis eine für eine Höherstufung vorgeschlagene Art auch wirklich höher gestuft wird. Somit haben Händler etwa ein Jahr Zeit, sich legal auf die Veränderung im Schutzstatus einzustellen. Wie die Autoren anhand von Graphiken zeigen, führt gerade dies dazu, dass die Händler exakt diese Zeitspanne nutzen, um sich noch legal mit möglichst vielen Exemplaren zu versorgen, da der Preis steigen wird. Die Autoren untersuchten also die Zahl der gehandelten Arten während der drei Jahre vor der Höherstufung und 3 Jahre danach (wohl gemerkt offiziell bei CITES gelistete gehandelte Arten, denn über das Ausmaß des illegalen Handels gibt es keine Daten). Im Zeitraum waren davon 46 Arten betroffen, wobei man sich auch nur auf Arten konzentrierte, von denen mehr als 5 Exemplare gehandelt wurden. Die Graphiken zeigen ganz klar, dass der legale Handel nach der Höherstufung sehr stark sank. Allerdings, und das ist entscheidend, wurde mit einer durchschnittlichen Zunahme um 135 % im Vergleich mit den Jahren davor die höchsten Handelsmengen ein Jahr vor Inkrafttreten des Handelsverbots festgestellt. Die Autoren verweisen zwar darauf, dass noch untersucht werden muss, wie sich diese Zunahmen im Handel auf die jeweiligen Arten auswirken, allerdings sind die Handelsmengen für einige Spezies allein schon Besorgnis erregend. So wurden genau in dieser Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Handelsverbots 2.800 Testudo kleinmanni und 5.500 Geoffroyi-Katzen (Felis geoffranus) exportiert, was in etwa der Hälfte bzw. einem Zehntel der bekannten Wildpopulation entsprach. Da aber diese Höherstufung auf Anhang I nicht nur den legalen Handelswert erhöht, ist deshalb auch davon auszugehen, dass diese Arten insbesondere auch für den illegalen Handel attraktiver d. h. gewinnbringender werden. Die Autoren empfehlen daher Sofortmaßnahmen, die darauf abzielen, dass gerade in diesen Übergangszeiträumen die Ausstellung von offiziellen Handelsgenehmigungen besonders zu überwachen ist. Ebenso sollte die Zeitspanne von der Empfehlung zur Höherstufung bis zum Inkrafttreten drastisch verkürzt werden, und nicht zuletzt sollten Arten rechtzeitig, also noch bevor sie bedroht sind, auf Anhang II gelistet werden, um überhaupt eine Kontrolle über einen nachhaltigen Handel zu erlangen. Obwohl CITES zunehmend dazu kommt, mit der Industrie und Schutzorganisationen eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen, sind diese Prozesse sehr langsam. So dauerte es beim Großbättrigen-Mahagony 12 Jahre von der Empfehlung bis zur Durchsetzung des Handelsverbots, während dieser Zeit verschwanden ganze 10 % der Gesamtfläche der Lateinamerikanischen Wälder. Ebenso dauerte es 5 Jahre bis sich die FAO und CITES auf ein nachhaltiges Fischereimanagement verständigten. Kurze Übergangsphasen seien gerade für die diesjährige CITES Konferenz wichtig, denn es stehen 7 kommerziell genutzte Spezies auf der Liste.
Im Weiteren werden die Bedrohungen für einige der zur Listung anstehenden Arten ausgeführt und welche Auswirkungen es haben könnte, wenn das Gleiche Szenario wie in den Vorjahren auf diese Arten zutreffen würde. Auch werden hier Maßnahmen vorgestellt, die CITES getroffen hat, um Arten zu erhalten wie die Rückstufung von Anhang I auf Anhang II, um die Möglichkeit zur Nachzucht in Farmen zu ermöglichen. Es werden zudem Vorschläge gemacht, wie CITES den Handel für Regionen mit hoher Biodiversität und hoher Armut besser und nachhaltiger gestalten könnte, die es auch den jeweiligen Regierungen ermöglichen würde, ein volkswirtschaftliches Einkommen zu erwirtschaften, um damit die Kosten zur Erhaltung der Biodiversität zu tragen. CITES könnte dazu beitragen, ein nachhaltiges Ressourcenmanagement mit den übergreifenden Zielen der Konvention zur Biologischen Diversität zu ermöglichen. Sie rufen auch dazu auf, dass die Internationale Staatengemeinschaft dazu kommen muss, einen effektiven Beitrag zum UN 2010 Biodiversitätsziel und für zu den 2015 Jahrtausend Entwicklungszielen zu leisten. Sie heben hervor, dass CITES die notwendigen Voraussetzungen dazu mitbringt und auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen kann, dass es aber eine Notwendigkeit gibt, sich weiterzuentwickeln, um die Ausbeutung der Ressourcen zu reduzieren und effektiven Artenschutz zu gewährleisten.

Kommentar von H.-J. Bidmon

Sicher ist dieser Aufruf extrem bedeutend und man kann nur hoffen, dass diese Vorschläge gehört werden, denn alles andere wäre weltfremd, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der illegale Handel und Konsum gerade in den ärmsten Ländern und den Schwellenländern so gut wie nicht zu kontrollieren ist. Wem will man es auch verbieten, sich an den letzten Exemplaren bedrohter Arten zu vergreifen, wenn es keine anderen ökonomischen Alternativen gibt, und in diesen Ländern gibt es durchaus auch noch Situationen, wo einfach der blanke Hunger den Verzehr der seltensten Spezies diktieren mag. Letztendlich brauchen wir uns nicht zu wundern, denn wir freuen uns, dass unsere Pharmaindustrie Riesengewinne einstreicht, und es ist ja auch unsere „moralische Pflicht die Menschen überall gesund zu erhalten, die Sterberaten zu senken und Seuchen zu vermeiden“, aber dann haben wir auch die moralische Pflicht, die Ernährung und den Landverbrauch wachsender Bevölkerungen zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass sie sich eine Lebensgrundlage schaffen können. Wir können nicht auf der einen Seite bei den Konferenzen der Weltgesundheitsorganisation WHO uns damit brüsten, dass die Kindersterblichkeit z.B. in Madagaskar drastisch gesenkt werden konnte und uns auf der anderen Seite bei CITES-Konferenzen darüber aufregen, dass dies Mehr an am Existenzminimum lebender Menschen nun anfängt, die Biotope der Strahlenschildkröten und Lemuren zu roden und sie auch noch zu essen. Das ist genauso schizophren, wie einen Feldhamster als europaweit geschützte Spezies zu listen und dann, wenn seine Biotope der deutschen Braunkohleindustrie im Wege stehen, großzügig darüber hinwegzusehen und die, die dagegen aufmucken als grüne Spinner und Arbeitsplatzgefährder zu denunzieren. Siehe dazu auch: Perälä (2005); Perälä (2006); Cheung & Dudgeon (2006); Široký & Fritz (2007).

Literatur

Perälä, J. (2005): Assessment of the threatened status of Testudo kleinmanni Lortet, 1883 (Testudines: Testudinidae) for the IUCN Red List. – Chelonian Conservation and Biology 4(4): 891-898 oder Abstract-Archiv.

Perälä. J. (2006): Assessment of the threatened status of Testudo werneri Perälä, 2001 (Testudines: Testudinidae) for the IUCN red list. – Chelonian Conservation and Biology 5(1): 57-66 oder Abstract-Archiv.

Cheung, S. M. & D. Dudgeon (2006): Quantifying the Asian turtle crisis: market surveys in southern China, 2000-2003. – Aquatic Conservation: Marine and Freshwater Ecosystems 16(7): 751-770 oder Abstract-Archiv.

Široký, P. & U. Fritz (2007): Is Testudo werneri a distinct species? – Biologia 62(2): 228-231 oder Abstract-Archiv.

Galerien